Modul des Monats

Regress einfach erklärt

Der Video-Themenblock «Regress einfach erklärt» behandelt die rechtlich-finanziellen und versicherungstechnischen Folgen nach einem Unfall. In dessen Zentrum steht ein animiertes Erklärvideo, das eine lebensnahe Geschichte erzählt. Der Video-Themenblock ist in enger Zusammenarbeit mit den Präventionsstellen ASN (Am Steuer nie), FISP (Fachstelle für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung) und der Schuldenprävention Stadt Zürich entstanden.

Durch die Bearbeitung des Arbeitsauftrages erfahren die Lernenden die Voraussetzungen, die für den Regress einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfüllt sein müssen. Anhand von Rechenbeispielen wird ihnen aufgezeigt, dass Manuel sein Budget und seinen Lebensstandard für die nächsten fünf Jahre anpassen muss, bis seine Schuld beglichen ist.

Der Video-Themenblock zielt primär darauf ab zu vermitteln, dass Versicherungen bei grobfahrlässigem Verschulden einen Teil der Kosten zurückfordern können. Dabei erkennen die Lernenden den Zusammenhang zwischen dem Ausmass der Schuld und der Höhe der Regressquote. Ein sekundäres Ziel besteht darin, dass die Lernenden ihre Kompetenzen im Bereich Budgetierung nutzen können, um einer betroffenen Person zu zeigen, wie sie die konkreten Regressforderung in den Griff kriegen kann. Ein Wissenstext liefert zusätzliche Hintergrundinformationen.

Geld-Presse zu Regress

Ein junger Mann schildert in einem Interview seinen Regressfall, nachdem er 2016 stark alkoholisiert mit dem Auto nach Hause gefahren ist.

Die Geld-Presse der Schuldenprävention Stadt Zürich informiert viermal jährlich über wichtige Themen rund um Geld.

Im Erklärvideo begleiten die Lernenden den jungen Protagonisten Manuel, der angetrunken mit seinem Freund David nach einer Party mit dem Auto nach Hause fährt. Viel zu spät sieht Manuel ein von rechts abbiegendes Auto und es kommt zu einer Kollision. Die Kosten des Verkehrsunfalls ergeben insgesamt eine Schadenssumme von 155’000 Franken. Als Unfallverursacher ist Manuel verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Seine Versicherung ist dafür zuständig. Da er aber grobfahrlässig gehandelt hat, fordert die Versicherung einen Teil der Kosten von ihm zurück. Diese Forderung nennt man Regress.