Zukunft der Altersvorsorge
Zukunft der Altersvorsorge

Faktenblatt

Zukunft der Altersvorsorge

Altersvorsorge heute und morgen

Wie der Begriff «Altersvorsorge» sagt, soll für das Alter vorgesorgt werden. Damit diese Vorsorge auch in der Zukunft gesichert ist, braucht es ständige Anpassungen. Dabei ist es wichtig, dass auch die jungen Menschen der aktuellen Generation sich mit dem Thema befassen und bei den Reformen mitdiskutieren und mitentscheiden.

Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz heute?

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf einem Drei-Säulen-System:

  • Die erste Säule ist die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV). In die AHV müssen alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch einen Teil ihres Lohns einbezahlen. Die erste Säule funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet: Die einbezahlten Beiträge gehen Monat für Monat direkt an die Rentnerinnen und Rentner weiter. Das Geld wird also nicht angespart, sondern gleich ausbezahlt oder anders gesagt «umgelegt». Im Alter erhalten alle eine AHV-Rente, also auch jene Personen, die nie arbeitstätig waren.
  • Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BV). Hier bezahlen die Arbeitnehmenden sowie die Arbeitgebenden Geld in eine Pensionskasse (PK) ein. Dabei wird das Geld im Gegensatz zur AHV nicht umgelagert, sondern bis zur Auszahlung im Rentenalter angespart. Bei der beruflichen Vorsorge spart also jede versicherte Person für sich selbst. Bis zur Auszahlung wird das angesparte Geld am Kapitalmarkt angelegt, also an dem Markt für Anleihen und Aktien. Diese Finanzierungsform nennt man deshalb Kapitaldeckungsverfahren.
  • Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge. Für diese Sparform kann sich jede Person freiwillig entscheiden. Die dritte Säule ist also nicht obligatorisch, doch das private Sparen fürs Alter wird vom Staat steuerlich begünstigt.

Welches sind die Herausforderungen der Altersvorsorge?

Als das schweizerische Altersvorsorgesystem geschaffen wurde, waren die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen anders als heute. Man ging davon aus, dass aufgrund eines starken Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums die Finanzierung der Renten über Jahrzehnte garantiert sein wird. Doch schon länger zeichnet sich ab, dass insbesondere die zunehmende Alterung der Bevölkerung eine grosse Herausforderung für die Altersvorsorge darstellt. Ursachen sind die niedrige Geburtenrate und die konstant steigende Lebenserwartung. Auch der vergleichsweise hohe Wanderungssaldo (höhere Zu- als Abwanderung) kann die «Überalterung» der Schweizer Bevölkerung nicht aufhalten. Der Anteil der über 65-Jährigen nimmt dadurch laufend zu; gleichzeitig sinkt der Anteil von Personen im erwerbsfähigen Alter. Aufgrund dieser Entwicklung gibt es im Verhältnis zu den Erwerbstätigen immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Daraus ergeben sich für die Altersvorsorge folgende Herausforderungen:

  • In der ersten Säule kommt es bereits ab 2029 zu einem negativen Umlageergebnis. Das heisst, es wird mehr Geld ausbezahlt als eingenommen wird. Die einbezahlten Beiträge der Berufstätigen reichen also für die Deckung der AHV-Renten nicht mehr aus, was zu langfristigen Finanzierungsproblemen führt.
  • In der zweiten Säule werden die Renten nach einem festgelegten Umwandlungssatz berechnet. Der Satz liegt aktuell bei 6,8% (Stand 2022). Das bedeutet, dass pro Jahr 6,8% des angesparten Guthabens einer pensionierten Person als Rente ausbezahlt werden. Demnach ist das Altersguthaben nach 15 Jahren aufgebraucht. Da die Renten bis ans Lebensende ausbezahlt werden, erhalten über 80-Jährige insgesamt also mehr Geld ausbezahlt, als sie während ihrer Arbeitstätigkeit einbezahlt und angespart haben. Damit steht auch die zweite Säule vor grossen finanziellen Herausforderungen.

Weitere Veränderungen haben Einfluss auf die Altersvorsorge. So sind heute im Vergleich zu früher viel mehr Frauen erwerbstätig. Dadurch erhöht sich zwar die Anzahl der Beitragszahlenden, doch gleichzeitig gibt es mehr Teilzeitstellen, bei denen die Arbeit vermehrt mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen oder als Arbeit auf Abruf ausgeführt wird. Solche Arbeitsmodelle führen dazu, dass tiefere Beiträge in die Altersvorsorge einbezahlt werden.

Was für Lösungsansätze werden diskutiert?

Um die finanziellen Herausforderungen der schweizerischen Altersvorsorge langfristig zu bewältigen, braucht es Veränderungen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite sind zwei Ansätze denkbar: einerseits höhere Beiträge durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende; andererseits höhere Steuern, beispielsweise in Form von zusätzlich höheren Mehrwertsteueranteilen, die zur Finanzierung der AHV verwendet werden. Auf der Ausgabenseite könnte das Finanzierungsproblem angegangen werden, indem die Renten reduziert werden. Ein weiterer Lösungsansatz ist die zusätzliche Erhöhung des Pensionsalters. Dadurch müssten die Erwerbstätigen länger Beiträge einzahlen und gleichzeitig würden die Pensionierten weniger lang Rente beziehen. Diese Stellschraube betrifft sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite.

Diese Lösungsansätze könnten die Finanzierungsproblematik entschärfen und werden aktuell (Stand 2022) auch intensiv diskutiert. Doch alle drei Ansätze haben einen schweren Stand: Höhere Beiträge für Arbeitnehmende belasten die heute Berufstätigen und könnten deren Arbeitsmotivation senken. Rentenkürzungen haben tiefere Renten zur Folge und sind daher äusserst unbeliebt. Und die zusätzliche Erhöhung des Pensionsalters stösst besonders bei den älteren Arbeitnehmenden auf Widerstand.

Wie sieht das Vorsorgemodell für zukünftige Generationen aus?

Die Reform der heutigen Altersvorsorge ist umstritten. Es besteht die Gefahr, dass sich die politischen Lager und die Generationen gegenseitig blockieren und daher keine nachhaltige Lösung gefunden werden kann. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden vier Ansätze vorgestellt, die in anderen Ländern bereits umgesetzt werden.

Abbildung 1: Vergleich Rentenalter Schweiz und OECD
  • Koppelung an Lebenserwartung und Wirtschaftslage: Die Wirtschaftslage ist ein zentraler Faktor bei der Finanzierung der Altersvorsorge. Bei einer ungünstigen Wirtschaftslage mit Arbeitslosigkeit sinken beispielsweise die Lohnbeiträge sowie die Steuereinnahmen. Beides sind zentrale Bestandteile der Rentenfinanzierung. Die automatische Anpassung der Rahmenbedingungen und Auszahlungen an die demografische, wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung gilt deshalb international als eine der aussichtsreichsten Massnahmen. So wird in Deutschland die Rentenhöhe an das Lohnwachstum angepasst. Eine andere Möglichkeit ist die Koppelung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung.
  • Konzept der Lebensarbeitszeit: Heute sind die Karriereverläufe viel unterschiedlicher als noch vor 50 Jahren. So treten einige bereits mit 15 Jahren ins Arbeitsleben ein, andere mit 20 und einige starten ihre Karriere erst im Alter von 30 Jahren nach dem Abschluss des Studiums. Die Idee der Lebensarbeitszeit meint, dass jede Person im Laufe ihres Lebens gleich lange arbeiten muss. Wer also früher mit der Erwerbstätigkeit beginnt, kann auch früher in die Rente. Unterbrüche wegen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub oder wegen Krankheit würden an die Lebensarbeitszeit angerechnet. Wie in Finnland könnte die Lebensarbeitszeit bei körperlich anstrengender Arbeit reduziert werden.
  • Flexibles Rentenalter und flexibler Berufsausstieg: Ein flexibles Rentenalter ermöglicht, seine Pensionierung aufzuschieben und dadurch die Rente zu erhöhen. Dieser Anreiz würde Arbeitnehmende dazu motivieren, länger im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Zudem könnte der Übergang in die Rente flexibler gestaltet werden, indem etwa die Möglichkeit gefördert wird, zunächst nur eine Teilrente zu beziehen und Teilzeit weiterzuarbeiten. In Schweden kennt man das flexible Rentenalter bereits seit den 1990er-Jahren.
  • Bürgerdienst: Ein anderer Ansatz ist der sogenannte Bürgerdienst. Die Idee dahinter: Alle Einwohner und Einwohnerinnen eines Landes leisten während ihres Lebens ein Jahr Bürgerdienst. In diesem Jahr müssen sie Pflege- und Betreuungsarbeit leisten oder in einer sozialen Institution arbeiten. Solche Dienste könnten auch von Jungrentnerinnen und Jungrentnern erbracht werden. Diese würden beispielsweise die jüngeren, noch berufstätigen Generationen bei der Kinderbetreuung oder ältere Rentnerinnen und Rentner unterstützen. In Frankreich wurde 2021 ein einmonatiger Bürgerdienst eingeführt.

Die aufgeführten Reformideen zeigen, dass es verschiedene Modelle für eine nachhaltige Lösung der Vorsorgeproblematik gibt. Welche Ideen in der Schweiz dereinst umgesetzt werden, entscheiden die stimmberechtigten Personen in Volksabstimmungen.