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Wahlfreiheit in der 2. Säule
Nach verlorenem Abstimmungskampf scheint für viele eine grundlegende Reform der 2. Säule nicht mehr ausgeschlossen. Wie aber könnte eine optimale Ausgestaltung der Pensionskasse aussehen?
Betrachtet man die berufliche Vorsorge, so gilt es als erstes festzuhalten, dass aus Sicht der klassischen Ökonomie für ein solches System gar keine Notwendigkeit besteht. Gegen altersbedingte Einkommensausfälle kann sich jede Person privat auf dem Kapitalmarkt absichern.
Da der Mensch aber weit weniger dem Bild eines perfekt informierten und vollständig rationalen Wesen entspricht, wie dies gemeinhin von der Ökonomie angenommen wurde, kommt der 2. Säule aus volkswirtschaftlicher Sicht vor allem die Bedeutung des Zwangssparens zu. Die Altersvorsorge bewahrt den einzelnen davor, nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu wenig finanzielle Mittel angespart zu haben.
Die Frage, wie der Staat die Altersvorsorge regeln soll, ist damit aber noch nicht beantwortet. Zwei grundsätzliche Aspekte sind zu beachten. Soll Wahlfreiheit zwischen den einzelnen Pensionskassen herrschen? Und wenn ja, in welcher Form? Und zweitens: Soll der einzelne Anleger zwischen verschiedenen Anlagestrategien entscheiden dürfen?
Ob mehr Entscheidungsfreiheit zu einer besseren Portfolio-Allokation führt, wird in der Literatur zur «
Economic Literacyhttp://www.iconomix.ch/de/service/blog/category/economic-literacy-de/» ausgiebig abgehandelt. Hier sprechen die Forschungsresultate mehrheitlich für eine moderate Wahlfreiheit.
Eine Auswahl von bspw. fünf sich im Aktienanteil unterscheidenden Fonds dürfte bereits reichen. Eine grössere Wahlfreiheit führt erfahrungsgemäss zu hohen Informationskosten. Der Entscheid für oder gegen ein bestimmtes Modell wird dadurch hinausgezögert oder bleibt gänzlich aus.[1]
Sinnvoll erscheint daher ein automatischer Beitritt zu einem Fonds mit ausgewogenem Risikoprofil, wobei jedem frei gestellt ist, nachträglich einen höheren oder tieferen Aktienanteil auszuwählen.
Die Frage nach der freien Wahl der Pensionskasse kann ebenfalls relativ klar beantwortet werden. So führt diese Form von Wahlfreiheit prinzipiell zu mehr Wettbewerb zwischen den Pensionskassen, da jeder einzelne Arbeitnehmer ein potenzieller Kunde ist. Daraus können Effizienzgewinne entstehen, welche wiederum den Versicherten zu Gute kommen. Empirische Studien belegen allerdings eindrücklich, dass die freie Wahl der Pensionskasse zu deutlich steigenden Marketingkosten führt.
Der Fall Chile bleibt hier bis heute unerreicht.[2] Potentielle Kunden werden mit Mobiltelefonen und Fahrrädern geködert, um einen Versicherungsabschluss zu erzielen. Der Marketingaufwand wird im Jahre 1998 auf gut 45% der jährlichen Gesamtkosten veranschlagt, was 17% des bei Renteneintritt angesparten Alterskapitals entspricht. Zum Vergleich: In der Schweiz beträgt dieser Wert ca. 6-8%.[3] Von einer vollständigen Wahlfreiheit ist folglich eher abzusehen.
Vorteile durch eine indirekte Wahlfreiheit können dadurch aber nicht ausgeschlossen werden. Stärken zeigt hier das schweizerische System. Da die Arbeitgeber direkt mit den Versicherungsanbietern verhandeln, können sie für die eigenen Mitarbeiter bessere Konditionen herausschlagen als wenn diese einzeln Verträge abschliessen müssten. Der Anreiz, Gelder für Werbezwecke aufzuwenden, fällt ebenfalls dahin. Die Freiheit des Arbeitnehmers liegt in der Wahl des Arbeitgebers.
Dennoch führt die hiesige Regelung eindeutig zu einer Verteuerung der Verwaltungskosten pro Kopf. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen betragen diese aktuell 360.- gegenüber 126.- Franken in der 1. Säule. Wie also können die Verwaltungskosten weiter gesenkt werden?
Das Schlüsselwort heisst… mehr Wettbewerb! Die wohl günstigste Ausgestaltung der 2. Säule würde erreicht werden, wenn ein eindeutig definierter Leistungsauftrag an eine begrenzte Anzahl Versicherer meistbietend verkauft würde. Dies sollte dazu führen, dass sich jene Anbieter durchsetzen, die den Leistungsauftrag bei geringsten Kosten zu erfüllen vermögen.
Für das iconomix-Team,
Pascal Sulser
[1] Cronqvist und Thaler (2004): «Design choices in Privatized Social-Security Systems: Learning from the Swedish Experience», American Economic Review, 94, 2, 424-428.
[2] Bateman et al. (2001): «Forced Saving: Mandating Private Retirement Incomes», Cambridge University Press.
[3] Queisser und Vittas (2000): «The Swiss Multi-Pillar Pension System: Triumph of Common Sense?» Working Paper No. 2416, World Bank.
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