Menschen wählen. Gemäss ökonomischer Theorie entscheiden wir uns jeweils für jenes Gut, welches unter Berücksichtigung der Kosten den höchsten Nutzen verspricht. Dieselbe Überlegung gilt auch im Hinblick auf politische Entscheide.
Im einfachsten Falle müssen wir uns zwischen zwei Alternativen entscheiden, zum Beispiel für oder gegen die Annahme eines Gesetzes. Bei einer Vielzahl von Wählern aber wird die eigene Stimme mit Blick auf das Endresultat bedeutungslos. Es ist schlicht unwahrscheinlich, dass die eine Stimme wahlentscheidend ist.
Würde einzig das Wahlergebnis zählen, so wäre es demnach rational nicht an Wahlen teilzunehmen. Einem äusserst geringen Nutzen würden erhebliche Kosten gegenüberstehen, insbesondere durch den Verzicht auf andere Tätigkeiten wie beispielsweise den Gang ins Freibad oder ein Frühstück im Bett (Opportunitätskosten).
Handelt der Mensch also systematisch irrational, wenn dieser regelmässig an Wahlen teilnimmt? Eine handvoll Beispielen verdeutlicht, dass das vermeintliche «Wahlparadoxon» keines ist. Insbesondere Institutionen und Normen aber auch Fairnessgedanken und Verfahrensaspekte stossen zum klassischen resultatorientierten Verhalten hinzu.
Die politische Ökonomie argumentiert, der Bürger empfinde Befriedigung darin, seine Wertvorstellung überhaupt ausdrücken oder seine Bürgerpflicht erfüllen zu können. Hier stiftet folglich die Wahlteilnahme selber (und nicht das Wahlergebnis) den Grossteil des Nutzens.
Auch ist es denkbar, dass der Wähler bei der Stimmabgabe nicht ausschliesslich den eigenen Nutzen zu maximieren beabsichtigt. Der Effekt auf das Wohlbefinden der Mitbürger fliesst dann in die eigene Entscheidungsfindung mit ein.
Ebenso könnte ein Fernbleiben von der Wahlurne durch die Mitbürger sozial sanktioniert werden. Voraussetzung dazu ist ein relativ enges soziales Beziehungsnetz. In diesem Zusammenhang ist die Einführung des brieflichen Stimmrechts oder der elektronischen Stimmabgabe interessant. Beide wurden mit der Absicht eingeführt, dem Wähler den direkten Gang an die Wahlurne zu ersparen. Die Kosten der Wahlteilname sollten sinken und eine Erhöhung der Wahlquote zur Folge haben. Der angesprochene Sanktionsmechanismus aber wird dadurch entscheidend geschwächt.
Fazit: Die ökonomische Grundannahme, dass der Mensch seinen Bedürfnissen entsprechend rational handelt, muss auch im Hinblick auf das Wahlverhalten nicht widerrufen werden. Nebst der klassischen resultatorientierten Kosten-Nutzen-Überlegung ist die Hinzunahme weiterer Erklärungsansätze aber notwendig, um die Vielschichtigkeit der Motive verständlich machen zu können.
Für das iconomix-Team,
Pascal Sulser
Bildquelle: «Piled Higher and Deeper» by Jorge Cham, www.phdcomics.com


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